Berufsbild der Beraterin, des Beraters, für Infektionsprävention und Spitalhygiene
1. Definition
Die Beraterin für Infektionsprävention und Spitalhygiene verfügt über Berufserfahrung in Gesundheits- und Krankenpflege. Sie hat ein fundiertes Fachwissen und führt Beratungen zur Infektionsprävention und in Spitalhygiene innerhalb der verschiedenen Institutionen im Gesundheitswesen durch.
2. Voraussetzungen
Die Beraterin für Infektionsprävention und Spitalhygiene verfügt über ein vom Schweizerischen Roten Kreuz anerkanntes Diplom in Gesundheits- und Krankenpflege und hat eine Weiterbildung absolviert:
- Höhere Fachausbildung Stufe 1 Schwerpunkt Hygiene
- Fachmodule Hygiene
- Gleichwertige Weiterbildung im Ausland
Sie denkt prozessorientiert und ist fähig in einem interdisziplinären Team konstruktiv mitzuarbeiten. Sie hat pädagogisches Grundwissen, kommunikative Fähigkeiten und Kenntnisse in Projektmanagement.
3. Einsatzbereich
Die Beraterin für Infektionsprävention und Spitalhygiene arbeitet angestellt oder freiberuflich in folgenden Institutionen und Aufgabebereichen:
- Spitäler, Psychiatrie, Langzeit- und Rehabitilationskliniken, Alters- und Pflegeheime
- Spitex (Spitalexterne Gesundheits- und Krankenpflege)
- Institute für Sozial- und Präventionsmedizin
- Lehrtätigkeit an Krankenpflege- und Gesundheitsschulen
- Berufsorganisationen
- Politik (z.B. Gesundheitsdepartement)
4. Aufgabenbereich
Der Aufgabenbereich beinhaltet vielfältige Tätigkeiten, die sich aus der vorstehenden Definition ergeben. Die einzelnen Aufgaben bauen auf den 5 Funktionen und den Schlüsselqualifikationen der Gesundheits- und Krankenpflege auf. Die Aktivitäten der Beraterin leiten sich vorwiegend aus den Funktionen 3, 4 und 5 ab:
Funktion 3: Mitwirken bei präventiven, diagnostischen und therapeutischen Massnahmen.
Die Beraterin für Infektionsprävention und Spitalhygiene stellt sicher, dass
- Massnahmen zur Prävention von nosokomialen Infektionen getroffen werden.
- Ziel und Anwendung dieser Massnahmen beim Personal, den Patienten und den Besuchern bekannt sind und eingehalten werden.
Funktion 4: Mitwirken an Aktionen zur Verhütung von Krankheiten und Unfällen, sowie zur Erhaltung und Förderung der Gesundheit.
Die Beraterin für Infektionsprävention und Spitalhygiene
- beteiligt sich aktiv an Projekten und erstellt Hygienekonzepte und Hygienerichtlinien
- informiert über die neuesten Hygieneerkenntnisse und überprüft deren Umsetzung im Betrieb
- unterstützt und berät die Institution bei allen spitalhygienisch relevanten Massnahmen. Dazu gehören auch Bauprojekte, die Neuanschaffung von Geräten und Materialien, sowie die Entsorgung
- informiert je nach Einsatzbereich die Bevölkerung über Infektionspräventionen und Hygienemassnahmen.
Funktion 5: Mitwirkung bei der Verbesserung der Qualität und Wirksamkeit in der Pflege und bei der Entwicklung des Berufes. Mitarbeit an Projektforschung im Gesundheitswesen.
Die Beraterin für Infektionsprävention und Spitalhygiene
- überprüft die Massnahmen zur Qualitätssicherung gemäss den Hygienerichtlinien des Betriebes und unterstützt die verschiedenen Berufsgruppen bei der Umsetzung
- beteiligt sich an der Erfassung und Analyse nosokomialer Infektionen in Zusammenarbeit mit dem Hygiene verantwortlichen Arzt
- arbeitet an der Durchführung von Forschungsprojekten mit
- setzt sich ein für die Weiterentwicklung der Spitalhygiene. Sie besucht Veranstaltungen, welche den fachlichen Informations- und Meinungsaustausch fördern
- ist verantwortlich für ihre berufliche Fort- und Weiterbildung
Alle Geschlechtsbezeichnungen gelten grundsätzlich für beide Geschlechter.
Dieses Berufsbild wurde an der Jahresversammlung im Januar 2002 von der dibis genehmigt und dem Zentralvorstand des Schweizer Berufsverbandes für Krankenpflege (SBK-ASI) vorgelegt.